Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden / Auftraggeber und der KälTech GmbH. Sie werden bei Annahme eines Angebots
automatisch Vertragsbestandteil. Wo vom «Kunden» gesprochen wird, ist automatisch immer auch der
«Auftraggeber» gemeint bzw. die Vertragspartei neben der KälTech GmbH. «Kunde» und «Auftraggeber» bezeichnen dieselbe Vertragspartei und werden in diesen AGB synonym verwendet; der Verwendung des einen oder anderen Begriffs kommt keine eigenständige Bedeutung zu.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere AGB der Kunden oder Dritter, werden nur anerkannt, wenn die KälTech GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt (per E-Mail zulässig).
1.3 Neben den Regelungen dieser AGB gelten insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, soweit sich die AGB oder das Angebot nicht direkt zu einem Sachverhalt äussern. Bei
Widersprüchen zwischen diesen Rechtsgrundlagen gilt folgende Rangfolge: 1. Angebot; 2. AGB KälTech GmbH (Stand Juli 2026); 3. Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
2. Angebot und Auftragserteilung
2.1 Die KälTech GmbH unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot (auch per E-Mail möglich). Dieses bleibt während der auf dem Angebot ersichtlichen Zeit verbindlich. Ausgenommen von der Verbindlichkeit sind für die KälTech GmbH unvorhersehbare und kurzfristig eintretende Materialpreiserhöhungen. Vom Kunden gewünschte Angebotsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.
2.2 Im Angebot sind die Leistungen und Lieferungen der KälTech GmbH abschliessend umschrieben. Vorbehalten bleiben zu entschädigende Zusatzarbeiten, Nachträge, Änderungen und Mehrleistungen gem. Ziff. 4.
2.3 Enthält das Angebot Richtpreise, so sind diese nicht verbindlich. Die entsprechenden Lieferungen und Leistungen werden bei der Erstellung laufend erfasst und zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Wird der Richtpreis um 10% überschritten, wird dies dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt und der Preis entsprechend angepasst.
2.4 Muss Samstag-, Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Verschulden der KälTech GmbH geleistet werden, so wird diese nach den Verrechnungsansätzen für Regie (Ziffer 5.3) und/oder Zuschläge (Ziffer 5.5) separat ausgewiesen in Rechnung gestellt.
2.5 Der Kunde erteilt den Auftrag grundsätzlich schriftlich (Brief, E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp, etc.). Ist dem Kunden eine schriftliche Zustimmung nicht möglich, so kann eine Auftragserteilung auch mündlich geschehen. Diesfalls gilt jede vorgenommene Arbeit am Objekt des Kunden bzw. jede nachweisbare Materialbeschaffung von Seiten KälTech GmbH als kundenseitiges Akzept des Auftrags.
3. Bauseitige Leistungen (durch Kunden bzw. Auftraggeber vorzunehmende Leistungen)
3.1 Die untenstehenden Leistungen sind vom Auftraggeber bzw. Kunden zu gewährleisten. Etwaige Schäden, Verzögerungen sowie alle weiteren daraus resultierenden Nachteile gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers. Überträgt der Kunde bzw. Auftraggeber eine der untenstehenden Arbeiten (auch mündlich) an die KälTech GmbH, trägt der Kunde / Auftraggeber sämtliche Risiken sowie Haftung. Der Kunde hält die KälTech GmbH generell bzgl. sämtlicher bauseitig vorzunehmender Leistungen vollkommen schadlos:
1. Ungehinderte Zufahrt zur Baustelle / Objekt und ungehinderter Zugang zu allen Räumen innerhalb der Baustelle bzw. innerhalb des Objektes;
2. Abschliessbarer Raum für Werkzeug und Kleinmaterial;
3. Lagerplatz für das zur laufenden Montage notwendige Installationsmaterial;
4. Fundamente für Apparate und Anlagenteile;
5. Montageöffnungen nach Angaben des Planers / Ingenieurs / Architekten, etc.;
6. Sämtliche sanitären Anschlüsse, inkl. Tropfwasserabläufe;
7. Sämtliche Elektroinstallationen und Elektroarbeiten;
8. Sämtliche Maler-, Gipser-, Abdichtungs- und Maurerarbeiten, welche bei einer Installation anfallen können;
9. Erstellen von Abschottungen sowie andere besondere Vorkehrungen auf Grund feuerpolizeilicher oder anderer behördlicher Vorschriften;
10. Sämtliche baurechtlichen Abklärungen sowie das Einholen allfällig notwendiger Bewilligungen (insbesondere Baubewilligungen, etc.), einschliesslich sämtlicher damit verbundener Gebühren und Kosten.
4. Zusatzarbeiten und Änderungen
4.1 Sämtliche Nachträge, Änderungen und Mehrleistungen gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers und sind von diesem zu den im Grundauftrag genannten Ansätzen oder der in Ziff. 5 genannten Konditionen zu entschädigen. Arbeiten und Materialien, die nicht im Auftrag genannt oder bezeichnet sind, sind nicht Teil des Angebots und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen.
4.2 Stellt die KälTech GmbH fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werkes Mehrleistungen (Arbeit, Material etc.) zur Folge hat, die sie bei der Erstellung des Angebots nicht kannte oder kennen konnte, hat sie den Kunden mündlich oder schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp, etc. genügt) zu informieren. Ohne schriftliche Einsprache durch den Kunden innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Versand, gelten die Mehrleistungen als genehmigt und die Kosten gehen gemäss Ziffer 5 zu Lasten des Kunden / Auftraggebers. Durch Mehrleistungen verursachte bauliche Anpassungen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers.
4.3 Hinderliche Umstände, welche die Vertragserfüllung der KälTech GmbH tangieren, meldet der Kunde / Auftraggeber unmittelbar nach Kenntnisnahme. Der daraus entstandene Mehraufwand ist gemäss den Ansätzen in Ziff. 5 der KälTech GmbH zu entschädigen.
4.4 Durch den Kunden / Auftraggeber veranlasste Nachträge werden separat berechnet und separat ausgewiesen offeriert. Diese Nachträge sind eine anderweitige schriftliche Abrede vorbehalten nicht rabattberechtigt.
5. Regie / Arbeitsrapport
5.1 Unter Regiearbeiten werden Arbeiten und Leistungen verstanden, welche nicht auf einem Angebot basieren, bzw. vom Kunden zusätzlich gewünscht werden. Ebenso gelten Kostenfolgen aufgrund von vom Kunden zu verantwortenden Projektierungsfehlern als Regiearbeiten.
5.2 Ausgeführte Arbeiten (inkl. Material und Regie) werden mittels Arbeitsrapport erfasst, welcher dem Kunden oder seiner Vertretung zur Unterschrift unterbreitet wird. Der Kunde / Auftraggeber ermächtigt mit Kenntnisnahme dieser AGB sämtliche von seiner Seite am Objekt anwesenden Personen (Arbeitnehmer, Familienmitglieder, etc.) zur rechtsgültigen Quittierung der vorgenommenen Arbeiten. Allfällige Unklarheiten gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers, da dieser für die Anwesenheit einer unterschriftsberechtigten Person zu sorgen hat.
5.3 Die Regiearbeiten der KälTech GmbH oder von ihr beauftragter Dritten werden nach den folgenden Verrechnungsansätzen oder wahlweise nach den im Auftrag genannten Ansätzen verrechnet (zzgl. 8.1 % MwSt.).
• Monteur A CHF 149.55
• Monteur B CHF 139.55
5.4 Für Hilfsmaterial, Transporte und Fahrzeuge gelten die folgenden Ansätze:
• Fahrzeug pro KM Fr. 1.70
• Fahraufwand pro Fahrer und Stunde Fr. 149.55
5.5 Für Stundenzuschläge ausserhalb der Normalarbeitszeit (MO-FR zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr) gelten folgende Tarife:
Samstagarbeit 00:00 – 24.00 Uhr 50%
Abendzuschlag (Mo.-Fr.) 17:00 – 19:00 Uhr 25%
Spätabendzuschlag (Mo.-Fr.) 19:00-21:00 Uhr 50%
Nachtzuschlag (Mo.-Fr.) 21:00 – 07:30 Uhr 100%
Sonn- & gesetzliche Feiertage 00:00 – 24:00 Uhr 100%
6. Termine und Höhere Gewalt
6.1 Termine und Fristen bzgl. Ausführung und Fertigstellung durch die KälTech GmbH sind nur verbindlich, wenn dies die Parteien in der Vertragsurkunde bzw. Offerte ausdrücklich vereinbart haben. Ein Fixtermin wird bei Ereignissen gemäss Ziff. 6.2 unverbindlich.
6.2 Fälle höherer Gewalt berechtigen die KälTech GmbH, die Erbringung ihrer Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis und das Beseitigen der direkten Folgen andauert. Solche Terminverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter dem Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche weder die KälTech GmbH noch der Kunde zu vertreten haben und durch welche der KälTech GmbH dieErbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Material-, Energie- und Rohstoffmängel, etc.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt KälTech GmbH die zur Auftragserfüllung erforderlichen Baustelleninstallationen zur Verfügung. Insbesondere hat der Kunde für eine genügende Stromversorgung zu sorgen.
7.2 Der Kunde hat der KälTech GmbH bei Installationen, Bohrungen, Durchbrüchen oder Spitzarbeiten sämtliche aktuellen Pläne und notwendigen Informationen über die bestehenden Unterputz Installationen rechtzeitig und unaufgefordert zu übergeben. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit vorgenannten Vorgängen / Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers. Jegliche Haftung der KälTech GmbH ist diesbezüglich soweit als gesetzlich zulässig explizit ausgeschlossen.
7.3 Arbeiten und Dienstleistungen, welche durch Verschulden von auf der Baustelle anwesender Dritter bzw. des Kunden notwendig werden, gehen zu Lasten des Kunden und werden separat dem Kunden bzw. Auftraggeber verrechnet.
8. Rechte und Pflichten der KälTech GmbH
8.1 Die Vertragserfüllung erfolgt nach den bewährten und anerkannten Arbeitsgrundsätzen unter Verwendung von geeignetem Material.
8.2 Die KälTech GmbH ist explizit berechtigt sämtliche Arbeiten, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen an Dritte zu delegieren. Sie hat den Kunden / Auftraggeber darüber zu informieren. Ansprech- und Vertragspartner verbleibt die KälTech GmbH.
8.3 Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen, von welchen der Kunde durch die KälTech GmbH Kenntnis nimmt, bleibt bei der KälTech GmbH.
9. Auftreten von gesundheitsgefährdenden Stoffen
9.1 Setzt eine Anlage (Klimaanlage, Wärmepumpe, etc.) eine Applikation (App), Software, Cloud- oder Fernzugriffsfunktion voraus oder bietet sie eine solche an, so ist diese nicht Bestandteil der Leistungen der KälTech GmbH und es gehen sämtliche damit zusammenhängenden Voraussetzungen, Leistungen
und Kosten zu Lasten des Kunden / Auftraggebers, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Dies umfasst insbesondere auch die Einrichtung, Einführung und Erklärung, die Verbindung und Kopplung der Geräte, ein Benutzerkonto sowie die erforderliche Strom-, Internet- und WLAN-Verbindung samt zugehöriger Infrastruktur sowie sämtliche Abonnements-, Lizenz- und Drittanbietergebühren. Die KälTech GmbH schuldet weder deren Erbringung noch deren Prüfung. Die KälTech GmbH schuldet zudem keine Gewährleistung für Funktionseinschränkungen oder Ausfälle, die auf fehlender oder ungenügender Strom-, Internet- oder WLAN-Verbindung, auf Endgeräten, Netzwerken oder Konfigurationen des Kunden oder auf Diensten und Einstellungen / Aktualisierungen Dritter (insbesondere Hersteller- oder App-Anbieter) beruhen.
10. Termine / Fristen
10.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die KälTech GmbH aus gesetzlichen Gründen verpflichtet ist, die Arbeiten sofort einzustellen, wenn in deren Verlauf ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff wie Asbest vorgefunden wird. In diesem Fall wird die KälTech GmbH den Kunden sofort darüber orientieren. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden bzw. Auftragsgeber zu entschädigen. Die verabredeten Fristen und Termine verschieben sich beim Einstellen der Arbeiten aus diesem Grund zu Lasten des Kunden / Auftraggebers bis auf weiteres und werden erst nach Abschluss der notwendigen Massnahmen (bspw. Beseitigung und Entsorgung) oder nach der Risikobewertung, welche beide durch den Kunden / Auftraggeber vorzunehmen und zu bezahlen sind, fortgesetzt. Für Schäden und Verzögerungen, welche im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen entstehen, übernimmt die KälTech GmbH keinerlei Haftung. Insbesondere kann sie bei Asbestsanierungen nicht haftbar gemacht werden.
11. Haftung
11.1 Die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Termine setzt die rechtzeitige Instruktion und Übergabe sämtlicher technischen Ausführungsunterlagen und die rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vorund Nebenarbeiten voraus. Können Termine der KälTech GmbH infolge verspäteter Instruktion oder Dokumentation oder infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung der bauseitigen Leistungen gemäss Ziff. 3durch den Kunden / Auftraggeber nicht eingehalten werden, lehnt die KälTech GmbH jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab. Sämtliche durch den Kunden verursachte Verzögerungen können diesem durch die KälTech GmbH in Rechnung gestellt werden.
11.2 Konventionalstrafen bspw. bezüglich Terminverzug (etc.) zu Lasten der KälTech GmbH erlangen in keinem Fall Gültigkeit.
12. Abnahme und Gewährleistung
12.1 Die Haftung der KälTech GmbH beschränkt sich auf die gesetzlich zwingende Haftung für Schäden, welche durch vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen verursacht werden. Die Haftung der KälTech GmbH für Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR vollständig wegbedungen.In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden / Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand / Werk selbst entstanden sind, sprich Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
12.2 Die KälTech GmbH haftet nicht für Schäden und Folgeschäden an bestehenden oder verdeckten Leitungen jeglicher Art (Elektro, Wasser, Gas, Heizung, Daten, etc.). Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Kunde / Auftraggeber Pläne oder Unterlagen übergeben hat und ob diese vollständig, aktuell und zutreffend waren. Der Kunde / Auftraggeber trägt sämtliche mit Installationen, Bohrungen, Durchbrüchen und Spitzarbeiten verbundenen Risiken und hält die KälTech GmbH schadlos, auch gegenüber Dritten.
12.3 Wenn Kunden / Auftraggeber Lieferungen und/oder Leistungen von Herstellern, Lieferanten, Unterlieferanten oder Subunternehmern der KälTech GmbH direkt beziehen oder in Auftrag geben, besteht für diese Leistungen keinerlei Haftungs- bzw. Gewährleistungsanspruch gegenüber der KälTech GmbH.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten durch die KälTech GmbH erfolgt die Abnahme durch den Kunden / Auftraggeber und die KälTech GmbH gemeinsam. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich ein Abnahmeprotokoll, gilt das Werk spätestens mit der Inbetriebnahme durch die KälTech GmbH als abgenommen.Nimmt der Kunde das Werk vor der gemeinsamen Abnahme eigenständig in Betrieb, gilt es damit als abgenommen. In diesem Fall wird vermutet, dass danach auftretende Schäden oder Mängel durch die eigenständige Inbetriebnahme verursacht wurden. Sie gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers.
13.2 Die Mängelrechte des Kunden / Auftraggebers werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen und beschränken sich auf das Recht auf Nachbesserung. Die Rechte auf Wandlung und Minderung sowie Ansprüche auf Schadenersatz, einschliesslich Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
13.3 Vereinbarungen zwischen der KälTech GmbH und dem Kunden / Auftraggeber über die Beschaffenheit des Werks, namentlich vereinbarte Ausführungs- und Leistungstoleranzen, begründen keinen Mangel.
13.4 Kein Mangel liegt vor bei natürlicher Abnützung sowie bei Beeinträchtigungen infolge unterlassener, verspäteter oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Bedienung, übermässiger Beanspruchung, Betriebs ausserhalb der Herstellerspezifikationen oder äusserer Einwirkung. Der Kunde / Auftraggeber hat sich hinsichtlich gerätespezifischer Wartungsintervalle schriftlich bei der KälTech GmbH zu erkundigen.
13.5 Der Kunde / Auftraggeber hat das Werk nach Abnahme umgehend nochmals selbst zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens innert sieben Tagen seit Kenntnisnahme, zu rügen. Verdeckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung zu rügen. Nach unbenütztem Ablauf der Rügefrist gelten die betreffenden Mängel als genehmigt und sämtliche diesbezüglichen Ansprüche als verwirkt.Die Mängelrüge hat schriftlich (per Einschreiben) und substantiiert unter konkreter Bezeichnung der behaupteten Mängel zu erfolgen.
13.6 Ansprüche des Kunden / Auftraggebers aus Mängeln verjähren zwei Jahre nach Abnahme.
13.7 Die KälTech GmbH oder der Hersteller kann dem Kunden / Auftraggeber im Angebot eine zusätzliche Garantie (bspw. Ersatzteilgarantie) gewähren. Umfang, Dauer und Beginn der Garantie richten sich nach dem Angebot bzw. der Garantiezusage. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Sie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und ersetzt diese nicht.Fehlt eine Angabe zum Fristbeginn, beginnt die Garantiefrist mit der Abnahme bzw. mit der Ablieferung. Handelt es sich um eine Herstellergarantie / Ersatzteilgarantie, vermittelt die KälTech GmbH diese lediglich. Hinsichtlich Herstellergarantie / Ersatzteilgarantie hat sich der Kunde / Auftraggeber an den Hersteller / Lieferanten direkt zu halten. Die KälTech GmbH kann den Kunden / Auftraggeber bei der Geltendmachung gegenüber dem Hersteller / Lieferanten unterstützen. Erfolgt diese Unterstützung durch die KälTech GmbH ausserhalb eines gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs, so sind die damit zusammenhängenden Aufwendungen der KälTech GmbH durch den Kunden / Auftraggeber gesondert zu vergüten.
13.8 Aufgebote, für welche der Kunde / Auftraggeber einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend macht, sind bei Nichtvorliegen eines solchen Anspruchs zu den im Kapitel «Regie» genannten Ansätzen zu vergüten.
13.9 Nimmt der Kunde / Auftraggeber oder ein Dritter an den von der KälTech GmbH gelieferten oder montierten Installationen und Werken Arbeiten, Manipulationen oder Untersuchungen vor, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, so entfallen die Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Es ist – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt – eine Vorauszahlung von 50 % des in der Offerte genannten Totalbetrages als Vorauskasse zu leisten. Die Vorauszahlung ist mit Vertragsschluss ohne Mahnung sofort fällig. Solange die Vorauszahlung nicht vollständig geleistet ist, ist die KälTech GmbH nicht verpflichtet, die Arbeiten aufzunehmen oder fortzusetzen. Ein daraus resultierender Aufschub begründet keinen Verzug der KälTech GmbH und keinen Schadenersatzanspruch des Kunden / Auftraggebers; vielmehr befindet sich der Kunde / Auftraggeber in Verzug. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend und ein allfälliger Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden / Auftraggebers. Der Restbetrag (zzgl. allfälliger weiterer Kosten) ist sofort nach Beendigung der Montage fällig. Bei verspäteter Zahlung ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5 % seit Fälligkeit geschuldet.
14.2 Die KälTech GmbH behält sich bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist vor die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen. Nach entsprechender Mahnung (auch per E-Mail möglich) ist die KälTech GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden die entstandenen Verzugskosten, Inkassogebühren sowie den entgangenen Gewinn einzufordern. Nach Fälligkeit einer Rechnung ist die KälTech GmbH berechtigt, für jede einzelne Mahnung eine pauschale Mahngebühr im Umfang von CHF 50.00 vom Kunden / Auftraggeber zu verlangen. Jegliche Bemühungen im Zusammenhang mit nicht fristgerecht bezahlter Leistungen können dem Kunden / Auftraggeber zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 in Rechnung gestellt werden. Insbesondere können auch jegliche Inkassobemühungen an Dritte übertragen werden.
15. Verrechnung
15.1 Die durch die KälTech GmbH gelieferte und verbaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Kunden im Eigentum der KälTech GmbH. Die KälTech GmbH wird unwiderruflich dazu ermächtigt, den entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden.
16. Allgemeines
16.1 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Verrechnung gegenüber der KälTech GmbH. Die Geltendmachung eines Verrechnungsanspruchs steht dem Kunden nur dann zu, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
16.2Die KälTech GmbH kann sämtliche ihrer Forderungen mit Forderungen des Kunden / Auftraggebersverrechnen.
17. Abtretungsverbot
17.1 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.
17.2 Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde / Auftraggeber diese AGB als verbindlich.
17.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter explizitem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis der KälTech GmbH an Dritte abtreten.
18.2 Die KälTech GmbH ist berechtigt jegwelche Forderungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
19. Gerichtsstandsklausel
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine darüber hinausgehende individuelle Vereinbarung zwischen der KälTech GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dasselbe gilt im Fall, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten sollten.
20. Gerichtsstandsklausel
20.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis bzw. betreffend diese AGB ist Lausen BL. Die KälTech GmbH behält sich vor, den Kunden bzw. Auftraggeber auch an dessen Domizil, Wohn- bzw. Geschäftssitz zu belangen.
Lausen, den 31. Juli 2026