Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwi-
schen dem Kunden / Auftraggeber und der KälTech GmbH. Sie werden bei Annahme eines Angebots
automatisch Vertragsbestandteil. Wo vom «Kunden» gesprochen wird, ist automatisch immer auch der
Auftraggeber gemeint bzw. die Vertragspartei neben der KälTech GmbH.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere AGB der Kunden oder Dritter, werden
nur anerkannt, wenn die KälTech GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt (per E-Mail zulässig).
1.3 Neben den Regelungen dieser AGB gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts
dort, wo sich die AGB nicht direkt zu einem Sachverhalt äussern.
2. Angebot und Auftragserteilung
2.1 Die KälTech GmbH unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot (auch per E-Mail möglich).
Dieses bleibt während der auf dem Angebot ersichtlichen Zeit verbindlich. Ausgenommen von der
Verbindlichkeit sind für die KälTech GmbH unvorhersehbare und kurzfristig eintretende Material-
preiserhöhungen. Vom Kunden gewünschte Angebotsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.
2.2 Im Angebot sind die Leistungen und Lieferungen der KälTech GmbH abschliessend umschrieben.
Vorbehalten bleiben zu entschädigende Zusatzarbeiten, Nachträge, Änderungen und Mehrleistungen
gem. Ziff. 4.
2.3 Enthält das Angebot Richtpreise, so sind diese nicht verbindlich. Die entsprechenden Lieferungen und
Leistungen werden bei der Erstellung laufend erfasst und zu den vereinbarten Konditionen in Rech-
nung gestellt. Wird der Richtpreis um 10% überschritten, wird dies dem Kunden vor Ausführung mit-
geteilt und der Preis entsprechend angepasst.
2.4 Muss Samstag-, Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Verschulden der KälTech GmbH geleistet werden, so
wird diese nach den Verrechnungsansätzen für Regie (Ziffer 5.3) und/oder Zuschläge (Ziffer 5.5) sepa-
rat ausgewiesen in Rechnung gestellt.
2.5 Der Kunde erteilt den Auftrag grundsätzlich schriftlich (Brief, E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp, etc.). Ist
dem Kunden eine schriftliche Zustimmung nicht möglich, so kann eine Auftragserteilung auch münd-
lich geschehen. Diesfalls gilt jede vorgenommene Arbeit am Objekt des Kunden bzw. jede nachweis-
bare Materialbeschaffung von Seiten KälTech GmbH als kundenseitiges Akzept des Auftrags.2
3. Bauseitige Leistungen (durch Kunden bzw. Auftraggeber vorzunehmende Leistungen)
3.1 Die untenstehenden Leistungen sind vom Auftraggeber bzw. Kunden zu gewährleisten. Etwaige Schä-
den, Verzögerungen sowie alle weiteren daraus resultierenden Nachteile gehen zu Lasten des Kunden
bzw. Auftraggebers. Überträgt der Kunde bzw. Auftraggeber eine der untenstehenden Arbeiten (auch
mündlich) an die KälTech GmbH, trägt der Kunde / Auftraggeber sämtliche Risiken sowie Haftung.
Der Kunde hält die KälTech GmbH generell bzgl. sämtlicher bauseitig vorzunehmender Leistungen
schadlos.
1. Ungehinderte Zufahrt zur Baustelle / Objekt und ungehinderter Zugang zu allen Räumen inner-
halb der Baustelle bzw. innerhalb des Objektes
2. Abschliessbarer Raum für Werkzeug und Kleinmaterial
3. Lagerplatz für das zur laufenden Montage notwendige Installationsmaterial
4. Fundamente für Apparate und Anlagenteile
5. Montageöffnungen nach Angaben des Planers
6. Sämtliche sanitären Anschlüsse, inkl. Tropfwasserabläufe
7. Sämtliche Elektroinstallationen und Elektroarbeiten
8. Sämtliche Maler-, Gipser-, Abdichtungs- und Maurerarbeiten, welche bei einer Installation an-
fallen können
9. Erstellen von Abschottungen sowie besondere Vorkehrungen auf Grund feuerpolizeilicher Vor-
schriften
10. Sämtliche Kosten für die behördlichen Bewilligungen
4. Zusatzarbeiten und Änderungen
4.1 Sämtliche Nachträge, Änderungen und Mehrleistungen gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers
und sind von diesem zu den im Grundauftrag genannten Ansätzen oder der in Ziff. 5 genannten Kondi-
tionen zu entschädigen. Arbeiten und Materialien, die nicht im Auftrag genannt oder bezeichnet sind,
sind nicht Teil des Angebots und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen.
4.2 Stellt die KälTech GmbH fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werkes Mehrleistungen (Arbeit,
Material etc.) zur Folge hat, die sie bei der Erstellung des Angebots nicht kannte oder kennen konnte,
hat sie den Kunden mündlich oder schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp, etc. genügt) zu informie-
ren. Ohne schriftliche Einsprache durch den Kunden innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Versand,
gelten die Mehrleistungen als genehmigt und die Kosten gehen gemäss Ziffer 5 zu Lasten des Kunden /
Auftraggebers. Durch Mehrleistungen verursachte bauliche Anpassungen gehen ebenfalls zu Lasten
des Kunden bzw. Auftraggebers.
4.3 Hinderliche Umstände, welche die Vertragserfüllung der KälTech GmbH tangieren, meldet der Kunde
/ Auftraggeber unmittelbar nach Kenntnisnahme. Der daraus entstandene Mehraufwand ist gemäss den
Ansätzen in Ziff. 5 der KälTech GmbH zu entschädigen.
4.4 Durch Käuferwunsch / Auftraggeberwunsch veranlasste Nachträge werden separat berechnet und sepa-
rat ausgewiesen offeriert. Diese Nachträge sind – eine anderweitige schriftliche Abrede vorbehalten –
nicht rabattberechtigt.3
5. Regie / Arbeitsrapport
5.1 Unter Regiearbeiten werden Arbeiten und Leistungen verstanden, welche nicht auf einem Angebot ba-
sieren, bzw. vom Kunden zusätzlich gewünscht werden. Ebenso gelten Kostenfolgen aufgrund von
vom Kunden zu verantwortenden Projektierungsfehlern als Regiearbeiten.
5.2 Ausgeführte Arbeiten (inkl. Material und Regie) werden mittels Arbeitsrapport erfasst, welcher dem
Kunden oder seiner Vertretung zur Unterschrift unterbreitet wird. Der Kunde / Auftraggeber ermäch-
tigt mit Kenntnisnahme dieser AGB sämtliche von seiner Seite am Objekt anwesenden Personen (Ar-
beitnehmer, Familienmitglieder, etc.) zur rechtsgültigen Quittierung der vorgenommenen Arbeiten.
Allfällige Unklarheiten gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers, da dieser für die Anwesenheit
einer unterschriftsberechtigten Person zu sorgen hat.
5.3 Die Regiearbeiten der KälTech GmbH oder von Ihn beauftragter Dritter werden nach den folgenden
Verrechnungsansätzen oder wahlweise nach den im Auftrag genannten Ansätzen verrechnet
(exkl. 7.7% MwSt.).
Monteur A CHF 149.55
5.4 Für Hilfsmaterial, Transporte und Fahrzeuge gelten die folgenden Ansätze:
Fahrzeug pro KM Fr. 1.70
Fahraufwand pro Fahrer und Stunde Fr. 149.55
5.5 Für Stundenzuschläge ausserhalb der Normalarbeitszeit (MO-FR zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr)
gelten folgende Tarife:
Samstagarbeit 00:00 – 24.00 Uhr 50%
Abendzuschlag (Mo.-Fr.)17.00 – 19.00 Uhr 25%
Spätabendzuschlag (Mo.-Fr.) 19:00-21.00 Uhr 50%
Nachtzuschlag (Mo.-Fr.) 21.00 – 07:30 Uhr 100%
Sonn- & gesetzliche Feiertage 00.00 – 24.00 Uhr 100%
Es besteht kein Anspruch auf stetige Anwesenheit zur Normalarbeitszeit.
6. Termine und Höhere Gewalt
6.1 Termine und Fristen bzgl. Ausführung und Fertigstellung durch die KälTech GmbH sind nur verbind-
lich, wenn dies die Parteien in der Vertragsurkunde bzw. Offerte ausdrücklich vereinbart haben. Ein
Fixtermin wird bei Ereignissen gemäss Ziff. 6.2 unverbindlich.
6.2 Fälle höherer Gewalt berechtigen die KälTech GmbH, die Erbringung ihrer Leistungen so lange hin-
auszuschieben, wie das Ereignis und das Beseitigen der direkten Folgen andauert. Solche Terminver-
zögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und be-
gründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter dem Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände,
welche weder die KälTech GmbH noch der Kunde zu vertreten haben und durch welche die KälTech4
GmbH die Erbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar er-
schwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Naturkata-
strophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Material-
, Energie- und Rohstoffmängel, etc.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt KälTech GmbH die zur Auftragserfüllung erforderlichen Baustelleninstallationen zur
Verfügung. Insbesondere hat der Kunde für eine genügende Stromversorgung zu sorgen.
7.2 Der Kunde hat der KälTech GmbH bei Installationen, Bohrungen, Durchbrüchen oder Spitzarbeiten
sämtliche aktuellen Pläne und notwendigen Informationen über die bestehenden Unterputz Installatio-
nen rechtzeitig und unaufgefordert zu übergeben. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit vorge-
nannten Vorgängen / Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers. Jegliche Haftung der
KälTech GmbH ist diesbezüglich soweit als gesetzlich zulässig explizit ausgeschlossen.
7.3 Arbeiten und Dienstleistungen, welche durch Verschulden von auf der Baustelle anwesender Dritter
bzw. des Kunden notwendig werden, gehen zu Lasten des Kunden und werden separat dem Kunden
bzw. Auftraggeber verrechnet.
8. Rechte und Pflichten der KälTech GmbH
8.1 Die Vertragserfüllung erfolgt nach den bewährten und anerkannten Arbeitsgrundsätzen unter Verwen-
dung von geeignetem Material.
8.2 Die KälTech GmbH ist explizit berechtigt sämtliche Arbeiten, welche im Zusammenhang mit dem
Auftrag stehen an Dritte zu delegieren. Sie hat den Kunden / Auftraggeber darüber zu informieren. An-
sprech- und Vertragspartner verbleibt die KälTech GmbH.
8.3 Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen,
Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen, von welchen der Kunde durch die Käl-
Tech GmbH Kenntnis nimmt, bleibt bei der KälTech GmbH.
9. Auftreten von gesundheitsgefährdenden Stoffen
9.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die KälTech GmbH aus gesetzlichen Gründen verpflichtet ist, die
Arbeiten sofort einzustellen, wenn in deren Verlauf ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff wie
Asbest vorgefunden wird. In diesem Fall wird die KälTech GmbH den Kunden sofort darüber orientie-
ren. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden bzw. Auftragsge-
ber zu entschädigen. Die verabredeten Fristen und Termine verschieben sich beim Einstellen der Ar-
beiten aus diesem Grund zu Lasten des Kunden / Auftraggebers bis auf weiteres und werden erst nach
Abschluss der notwendigen Massnahmen (bspw. Beseitigung und Entsorgung) oder nach der Risikobe-
wertung, welche beide durch den Kunden / Auftraggeber vorzunehmen und zu bezahlen sind, fortge-
setzt. Für Schäden und Verzögerungen, welche im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Stof-5
fen entstehen, übernimmt die KälTech GmbH keinerlei Haftung. Insbesondere kann sie bei Asbestsa-
nierungen nicht haftbar gemacht werden.
10. Termine / Fristen
10.1 Die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Termine setzt die rechtzeitige Instruktion und Übergabe
sämtlicher technischen Ausführungsunterlagen und die rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor-
und Nebenarbeiten voraus. Können Termine der KälTech GmbH infolge verspäteter Instruktion oder
Dokumentation durch den Kunden / Auftraggeber nicht eingehalten werden, lehnt die KälTech GmbH
jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab. Sämtliche durch den Kunden verursachte Verzöge-
rungen können diesem durch die KälTech GmbH in Rechnung gestellt werden.
10.2 Konventionalstrafen bzgl. Terminverzug (etc.) zu Lasten KälTech GmbH erlangen in keinem Fall Gül-
tigkeit.
11. Haftung
11.1 Die Haftung der KälTech GmbH beschränkt sich auf die gesetzlich zwingende Haftung für Schä-
den, welche durch vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen verursacht werden. Die Haf-
tung für Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR vollständig wegbedungen.
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden / Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht am
Liefergegenstand / Werk selbst entstanden sind, sprich Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produk-
tionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittel-
baren oder unmittelbaren Schäden.
11.2 Die KälTech GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, welche trotz der
die vorgelegten Pläne berücksichtigender Auftragserfüllung entstehen. Insbesondere kann die
KälTech GmbH nicht für Schäden an bestehenden und verdeckten Leitungen jeglicher Art
(Elektro, Wasser, etc.) haftbar gemacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei Darrei-
chung entsprechender Pläne durch den Kunden / Auftraggeber.
11.3 Wenn Kunden / Auftraggeber Lieferungen und/oder Leistungen von Unterlieferanten oder Subunter-
nehmern der KälTech GmbH direkt beziehen oder in Auftrag geben, besteht für diese Leistungen kei-
nerlei Haftungs- bzw. Gewährleistungsanspruch gegenüber der KälTech GmbH.
12. Abnahme und Gewährleistung
12.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten durch den Kunden / Auftraggeber und die Käl-
Tech GmbH zusammen. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich ein Abnahmeprotokoll, gilt das Werk
spätestens nach der Inbetriebnahme durch die KälTech GmbH als abgenommen und hinsichtlich aller
erkennbaren Mängel als genehmigt. Nimmt der Kunde die Installation schon vor Abnahme durch die
KälTech GmbH in Betrieb gilt das Werk ebenfalls als abgenommen und genehmigt. Allfällige Schä-
den, welche durch eine eigenständige Inbetriebnahme verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden6
/ Auftraggebers. Jegliche Gewährleistung wird durch eine eigenständige Inbetriebnahme unwiderruf-
lich verwirkt.
12.2 Jegliche Gewährleistung (insbesondere Mängelrechte) sind von Seiten KälTech GmbH soweit als
gesetzlich zulässig wegbedungen und wenn gesetzlich zwingend vorgeschrieben auf das absolute
Minimum beschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Als Ausgleich zum Gewährleistungsausschluss wird eine grosszügige (Hersteller-)Garantie auf Kom-
ponenten und Anlageteile gewährt.
12.3 Eine Mängelanzeige hat durch den Kunden / Auftraggeber per postalischem Einschreiben spätestens
innert einer Frist von 7 Tagen nach Kenntnisnahme des behaupteten Mangels und absolut innert 2 Jah-
ren nach Beendigung der Arbeiten zu erfolgen andererseits sämtliche allfälligen Gewährleistungsan-
sprüche als verwirkt gelten. Die Mängelanzeige hat in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen
Rechtsprechung in substantiierter Form zu geschehen und die behaupteten Mängel müssen konkret an-
gegeben werden. Eine Mängelanzeige per E-Mail, SMS, WhatsApp, etc. ist nicht zulässig.
12.4 Die KälTech GmbH kann eine zusätzliche Gewährleistung auf Nachfrage hin und aus Kulanz gewäh-
ren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Allfällige Aufwendungen und Kosten hierzu gehen – eine an-
derweitige schriftliche Vereinbarung vorbehalten – zu Lasten des Kunden / Auftraggebers.
12.5 Ist trotz Vorgenanntem von Gesetzes wegen eine Gewährleistung geschuldet, beschränkt sie sich in
jedem Fall auf das Recht der Nachbesserung. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung werden
hiermit in jedem Fall wegbedungen.
12.6 Die Garantiefrist für Komponenten und Anlageteile richtet sich nach der Dauer der Gewährleistungs-
frist der Lieferanten gegenüber der KälTech GmbH. Die Garantiefrist beginnt bei Bestelleingang zu
laufen. Von jeglicher Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher
Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Wartung sowie übermässiger Beanspruchung.
Aufgebote, für welche der Kunde / Auftraggeber einen Garantieanspruch bzw. Gewährleistungsan-
spruch geltend macht, sind bei Nichtvorliegen eines Garantie- / bzw. vom Vertrag miterfassten Ge-
währleistungsanspruches zu den im Kapitel «Regie» genannten Ansätzen zu vergüten.
12.7 Nimmt der Kunde /Auftraggeber bzw. jegwelcher Dritter Arbeiten oder andere Manipulationen bzw.
Untersuchungen, welche über den normalen Gebrauch / Betrieb hinausgehen, an den Installationen und
Werken, die von der KälTech GmbH geliefert und / oder montiert wurden, vor, verfallen sämtliche all-
fälligen Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Kunden / Auftraggebers unwiderruflich.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Es ist eine Vorauszahlung von 50% des in der Offerte genannten Totalbetrages als Vorauskasse zu
leisten. Der Restbetrag (zzgl. allfälliger weiterer Kosten) ist grundsätzlich 30 Tage nach definitiver7
Rechnungstellung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von 5% seit Zahlungstermin ge-
schuldet.
13.2 Die KälTech GmbH behält sich bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist vor die Arbeiten zu unterbrechen
oder einzustellen. Nach entsprechender Mahnung (auch per E-Mail möglich) ist die KälTech GmbH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden die entstandenen Verzugskosten, Inkassoge-
bühren sowie den entgangenen Gewinn einzufordern.
13.3 Nach Fälligkeit einer Rechnung ist die KälTech GmbH berechtigt, für jede einzelne Mahnung eine
pauschale Mahngebühr im Umfang von CHF 50.00 vom Kunden / Auftraggeber zu verlangen. Jegliche
Bemühungen im Zusammenhang mit nicht fristgerecht bezahlter Leistungen können dem Kunden /
Auftraggeber zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 in Rechnung gestellt werden. Insbesondere
können auch jegliche Inkassobemühungen an Dritte übertragen werden.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Die durch die KälTech GmbH gelieferte und verbaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
derselben durch den Kunden im Eigentum der KälTech GmbH. Die KälTech GmbH wird unwiderruf-
lich dazu ermächtigt, den entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden.
15. Verrechnung
15.1 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Verrech-
nung. Die Geltendmachung eines Verrechnungsanspruchs steht dem Kunden nur dann zu, wenn sein
Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15.2 Die KälTech GmbH kann sämtliche ihrer Ansprüche mit dem Kunden / Auftraggeber verrechnen.
16. Allgemeines
16.1 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich
festgehalten werden.
16.2 Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde / Auftraggeber diese AGBs als verbindlich.
16.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter explizitem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Abtretungsverbot
17.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständ-
nis der KälTech GmbH an Dritte abtreten.
17.2 Die KälTech GmbH ist berechtigt jegwelche Forderungen im Zusammenhang mit dem Vertragsver-
hältnis an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.8
18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine darüber hinausgehende
individuelle Vereinbarung zwischen der KälTech GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder wer-
den, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen
nicht berührt. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Be-
stimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragspar-
teien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
19. Gerichtsstandsklausel
19.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis bzw. betreffend diese AGB ist Lau-
sen BL. Die KälTech GmbH behält sich vor, den Kunden bzw. Auftraggeber jedoch auch dessen Do-
mizil, Wohn- bzw. Geschäftssitz zu belangen.
Lausen, den 1. Februar 2022